Thursday, July 26, 2007

Landgericht Frankfurt: Die ganze Milde des Gesetzes für einen pakistanischen Totschläger

In allen Kulturen dieser Welt gilt es als verwerflich, seine Ehefrau zu ermorden. Ein Deutscher, der seine Ehefrau nach einem Seitensprung ermorden würde, der würde dafür als Mörder wohl lebenslänglich ins Gefängnis gehen. Ein pakistanischer Muslim erfuhr nun vor dem Landgericht Frankfurt, dass es auch anders geht: Weil der Mann "traditionell" erzogen worden war und unsere Kultur ihm frend ist, aber seine Gattin "verwestlicht" war, wurde der Mann, der in Zusammenhang mit einer von Verwandten arrangierten Hochzeit nach Deutschland kam, nun nach der Tötung seiner Frau mit der ganzen Milde der deutschen Gesetze bedacht: Es gab mildernde Umstände dafür, dass er in einer "psychischen Ausnahmesituation war", weil seine verwestlichte Frau einen Seitenspung hatte. Bei der Urteilsbegründung war es dem Gericht wichtig, dass der Mann aus einer fremden Kultur nach Deutschland gebracht wurde, um eine Frau zu heiraten, deren Lebensumstände er eigentlich gar nicht kannte. Das nennt man Kulturschock. Und ein solcher schränkt die Schuldfähigkeit bei einem pakistanischen Muslim hier in Deutschland ein. Er ist dann nur eingeschränkt schuldfähig, wenn er seine Frau erdrosselt. Und das ist dann strafmildernd. Der Mann muss nun für maximal fünf Jahre ins Gefängnis und wird wohl nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe freikommen. Selbst der Strafverteidiger war bei der Urteilsverkündung sichtlich überrascht, hatte er doch auf sechs Jahre Gefängnis für den pakistanischen Totschläger gehofft... (Quelle: HR online Juli 2007).
akte islam

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