Wednesday, February 27, 2008

Verwaltungsgericht bestätigt Kopftuchverbot gegen Lehrerin

Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat am Mittwoch ein Kopftuchverbot der Bezirksregierung Münster gegen eine Lehrerin für rechtmäßig erklärt. Das Gericht wies damit eine Klage der beamteten Lehrerin ab, die als muslimische Glaubensangehörige seit Jahren auch in der Schule ein Kopftuch trägt.
Grundlage sei die in 2006 in Kraft getretene Neuregelung des Schulgesetzes, nach der Lehrer in der Schule keine religiöse Bekundung abgeben dürfen, hieß es. Mit dem Tragen des Kopftuchs verstoße die Frau gegen die Vorschrift.

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