Friday, August 28, 2009

Khatami-Prozess in Wien: "Proteste ehrenwert" - "Regime klerikal-faschistisch"

Am 27. Oktober 2008 hatten Aktivisten von STOP THE BOMB vor und in der Universität Wien gegen den Auftritt des iranischen Ex-Präsidenten Mohammad Khatami protestiert, der die Todesstrafe für Homosexuelle rechtfertigt, den Holocaust-Leugner Roger Garaudy und die Fatwa gegen Salman Rushdie verteidigt hat und Israel als "alte, nicht heilbare Wunde im Körper des Islam, die dämonisches, stinkendes und ansteckendes Blut besitzt" bezeichnet hat. In der Folge kam es zu Anzeigen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchten Hausfriedensbruch gegen 11 Personen sowie in einem Fall wegen Körperverletzung. Das Verfahren endete nun mit Freisprüchen und einer Diversion im Falle der Hauptangeklagten.In seiner Urteilsbegründung bezeichnete Richter Norbert Gerstenberger Khatami als "hohen Repräsentanten eines klerikal-faschistischen, menschenverachtenden Systems". Die Motive der Protestierenden seien "nachvollziehbar und verstehbar", weil "höchste Vertreter der Islamischen Republik Iran wiederholt und in aller Weltöffentlichkeit den Holocaust an den europäischen Juden geleugnet und dem Staat Israel mit atomarer Vernichtung gedroht haben. Demonstrationen gegen höchste Repräsentanten eines solchen Regimes sind daher als ehrenhaft zu bezeichnen." Die Aktivisten von STOP THE BOMB hätten mit ihrem Protest vermocht, "ein öffentliches Zeichen zu setzen, das im Gegensatz zum Empfang Mohammed Khatamis durch den österreichischen Bundespräsidenten stand, welcher offensichtlich unter Berücksichtigung österreichischer Wirtschaftsinteressen Mohammed Khatami vor seinem Auftritt an der Universität Wien zu einem Gespräch getroffen hatte. Es darf auch nicht übersehen werden, dass die Universität Wien ein Ort der Diskussion und der kritischen Auseinandersetzung ist, weshalb die Vorstellung, Vertreter diktatorischer Systeme dürften unwidersprochen und ohne sich kritischen Fragen stellen zu müssen, ihre Thesen dort ausbreiten, an Unerträglichkeit grenzt."Ein kurzer Bericht der Wiener Tageszeitung "Die Presse" zum Urteil findet sich hier.

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