Friday, November 27, 2009

VGH-Urteil: Türken dürfen am Opferfest nicht schächten

München. Ein türkischer Metzger und ein türkischer Verein dürfen zum muslimischen Opferfest an diesem Wochenende keine Schafe schächten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München verbot dies am Freitag mit einstweiligen Anordnungen. Grund ist der Tierschutz, weil Schächten - das Schlachten ohne Betäubung - in Deutschland im Regelfall verboten ist. Schächten kann nach Ansicht der Richter nur genehmigt werden, wenn es aus "religiösen" Gründen zwingend erforderlich ist. Das hätten die Antragsteller «nicht ausreichend dargelegt», hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Allgemeine Ausführungen und Zitate von Koranstellen seien nicht ausreichend.Die Richter argumentierten, dass türkische Muslime im Regelfall Fleisch konventionell geschlachteter Tiere essen. Wenn die Mitglieder einer religiösen Gemeinschaft nur bei einzelnen Anlässen wie beim Opferfest das Fleisch geschächteter Tiere essen wollten, bestehe «innerhalb dieser Gemeinschaft kein bindendes Schächtgebot». Dem Schächten ausschließlich zu besonderen Anlässen lägen «weniger religiöse, sondern eher traditionelle Motive» zugrunde (Az.: 9 CE 09.2903 und 9 CE 09.2917)

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