Tuesday, October 27, 2015

Vorfall in Flüchtlingsheim: NRW-Polizeibürokratie verhöhnt Vergewaltigungsopfer

„In der Nacht zu Sonntag, gegen 01:30 Uhr, wurde eine Mitarbeiterin einer karitativen Einrichtung in einer Unterkunft für jugendliche Flüchtlinge in Herford von einem 15-jährigen Bewohner sexuell bedrängt. Die junge Frau setzte sich erfolgreich zur Wehr und verständigte die Polizei.“
Siehe Screenshot hier.
Das ist ja nochmal glimpflich abgegangen, denkt der Leser und dabei vielleicht an Rainer Brüderles anzügliche Bemerkung über eine ausgefüllte Bluse. Und: Tapfere Frau, gut gemacht! Nicht wissend, was sich wirklich abgespielt hat.
Tatsächlich wurde eine Sozialarbeiterin des Roten Kreuzes in einer ehemaligen Kaserne in Herford von einem 15jährigen Iraker vergewaltigt und noch in der Nacht in die Notaufnahme des Krankenhauses von Bad Oeynhausen gebracht.
Auf meine mail an die zuständige Dienststelle mit der Frage, ob es sich hier nicht um eine vorsätzliche Falschinformation handele, meldete sich Herr Albrecht nach weniger als 15 Minuten telefonisch und versucht etwas schönzureden, was nicht schönzureden ist.
Die Überschrift der Pressemitteilung spreche von „Sexueller Nötigung“. Diese Vorschrift, § 177 des Strafgesetzbuches (StGB), behandele auch die Vergewaltigung. Die Überschrift der Norm lautet aber tatsächlich „Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“. Albrecht unterschlägt genau den Teil des Straftatbestandes, der der Tat entspricht. Warum er dies getan hat, ist für jedermann sofort erkennbar.
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