Friday, December 02, 2016

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Taliban

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (1. Dezember 2016) den 20-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Hekmat T. festnehmen lassen. Er ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Taliban" beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB, §§ 1, 3 JGG). Die radikal-religiöse Vereinigung "Taliban" will in Afghanistan einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden Gottesstaat errichten. Dieses Ziel versuchen die "Taliban" durch Selbstmordattentate, Minen- und Bombenanschläge, Entführungen und Erschießungen zu erreichen. Dabei nehmen sie auch zivile Opfer in Kauf. Nach den bisherigen Ermittlungen schloss sich der Beschuldigte im Jahr 2013 in Afghanistan den "Taliban" an. Dort erlernte er den Umgang mit Waffen und nahm bis zum Jahr 2014 wiederholt an Kampfhandlungen gegen afghanische Polizei- und Sicherheitskräfte teil. Neben der Unterstützung seiner Mitkämpfer durch das Bereitstellen von Munition, schoss er selbst mehrfach mit einem Sturmgewehr AK 47 Kalaschnikow auf Polizisten. Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

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