Tuesday, September 19, 2017

Haftbefehl wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) vollstreckt

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (18. September 2017) einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 15. September 2017 gegen den 31-jährigen irakischen Staatsangehörigen Raad Riyadh A. A. durch Beamte des Landeskriminalamts Berlin vollstrecken lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) (§§ 129b Abs. 1 i.V.m. 129a Abs. 1 StGB) Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB) begangen zu haben. In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Der Beschuldigte schloss sich spätestens im Juni 2014 in Mossul/Irak dem sogenannten Islamischen Staat an und tötete gemeinsam mit weiteren Mitgliedern in seiner Nachbarschaft zwei Schiitinnen. Vier Monate später, im Oktober 2014, beteiligte sich Raad Riyadh A. A. an der Hinrichtung eines vom "IS" gefangen genommenen irakischen Offiziers. Gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Terrororganisation führte er den Gefangenen zu dessen Hinrichtungsort und bewachte ihn während der Hinrichtung. Daneben brachte der Beschuldigte Waffen der irakischen Polizei und der Armee in seinen Besitz und gab sie anschließend an den "IS" weiter. Zudem erpresste er für die Terrororganisation Gelder unter anderem von Ladenbesitzern. Am 31. Juli 2015 reiste Raad Riyadh A. A. nach Deutschland ein. Hier angekommen versuchte er zwei Landsleute für den "IS" anzuwerben. Einen weiteren versuchte er zu einem Selbstmordattentat zu überreden. Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der dem Beschuldigten den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft als Überhaft angeordnet hat.
 http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3739623

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