Thursday, September 21, 2017

Messerstecher vom Leipziger Hauptbahnhof wird wohl nicht bestraft werden

Am 8. August stach Ayman S. (28) wie aus dem Nichts auf eine Frau (56) vor dem Leipziger Hauptbahnhof ein. Schwer verletzt kam die 56-Jährige damals in eine Klinik. Der Tatverdächtige Ayman S. wurde kurz darauf festgenommen. Doch der Libyer wird für die Tat wohl nicht bestraft werden... Wie Staatsanwalt Felix Mezger auf LVZ-Anfrage mitteilte, wurde Messerstecher Ayman S. mittlerweile in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 28-Jährige schuldunfähig war oder zumindest unter verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat. Das würde bedeuten, so Mezger gegenüber der LVZ weiter, dass möglicherweise gar keine Anklage gegen den Asylbewerber erhoben wird. Allerdings stehe eine Sicherheitverwahrung im Raum, so der Staatsanwalt."Derzeit wird die Frage der Schuldfähigkeit im Ermittlungsverfahren durch einen Sachverständigen geprüft“, sagte Mezger der LVZ. Das daraus folgende Gutachten werde Grundlage einer Entscheidung sein. Dass Ayman S. mit einer Sicherheitsverwahrung rechnen muss, gilt hingegen als wahrscheinlich. Der 28-jährige Libyer ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt (TAG24 berichtete). Verfahren wegen Drogenhandels, Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen zahlreicher Gewaltdelikte wurden und werden gegen den 2015 zugereisten Libyer geführt. Seit März wurde der Asylbewerber sechsmal wegen gefährlicher und einfacher Körperverletzung angezeigt, allein viermal im Juli. Drei Anklagen wegen Körperverletzung aus dem Vorjahr liegen aktuell beim Amtsgericht. Völlig unverständlich: Ayman S. saß trotz der Anhäufung dieser Delikte bis zum Messerangriff nicht einmal in Haft...
 https://www.tag24.de/nachrichten/messerstecher-vom-hauptbahnhof-kann-wohl-nicht-bestraft-werden-ayman-s-338360

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